1. Öffnungszeiten und Tarife
- Der Campingplatz ist vom 1. April bis zum 31. Oktober geöffnet. Der Zugang zum Campingplatz ist von 8:00 bis 22:00 Uhr möglich.
- Die Rezeption ist von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:30 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Die Telefonleitung ist von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 19:30 Uhr erreichbar.
- Die Sanitäranlagen an der Rezeption und die Hauptanlagen sind vom 1. April bis zum 31. Oktober geöffnet.
- Die Preise sind im Internet verfügbar.
2. Touristenplätze
- Abreisen und Anreisen sind nur während der Öffnungszeiten der Rezeption möglich.
- Für Mietunterkünfte und Stellplätze erfolgt der Check-in ab 16:00 Uhr.
- Am Abreisetag müssen Camper und Mieter spätestens um 11:00 Uhr ihren Stellplatz verlassen. Der Check-out für Mietunterkünfte erfolgt vor Ort spätestens um 10:00 Uhr. In der Hochsaison sind späte Abreisen nicht erlaubt.
- In der Nebensaison sind spätere Abreisen nur nach Absprache mit der Rezeption und gegen Aufpreis möglich.
- Jeder Camper, der auf den Campingplatz kommt, muss sich sofort an der Rezeption anmelden. Jede Person, die die Nacht bei einem Camper verbringt, muss sich ebenfalls registrieren. Es wird der Übernachtungspreis berechnet.
- Am Anreisetag ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Kann eine Person kein Ausweisdokument vorlegen, wird ihr der Zugang zum Campingplatz verweigert, auch bei bestehender Reservierung.
- Personen unter 18 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung ihrer Eltern, ihres gesetzlichen Vertreters oder eines Erwachsenen campen.
Die Nutzung eines anderen Stellplatzes als des zugewiesenen ist strikt untersagt.
- Die Bezahlung des Aufenthalts erfolgt bei der Buchung oder am Ankunftstag (bei Buchung ohne Reservierung) an der Rezeption.
Stellplätze und Unterkünfte können nur gegen vollständige Zahlung des Aufenthaltspreises reserviert werden. Die Reservierung wird erst mit Eingang des Gesamtbetrags bestätigt.
- Im Falle einer Stornierung Ihrer Reservierung muss diese schriftlich (per E-Mail oder Brief) beim Campingplatz eingehen. Für die Berechnung der Stornogebühren ist der Tag des schriftlichen Eingangs Ihrer Stornierung beim Campingplatz maßgeblich. Bei einer Stornierung fallen folgende Gebühren an: Bis 30 Tage vor Ankunft: CHF 200 (ist der Gesamtbetrag kleiner, wird der gesamte Betrag fällig). Ab 29 Tagen vor Ankunft: 100 % des Betrags.
- Die Reservierung eines Stellplatzes ist bis 18 Uhr am Anreisetag garantiert. Wenn Sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem geplanten Anreisedatum (16:00 Uhr) eintreffen, wird die Reservierung als storniert betrachtet. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge nicht zurückerstattet.
- Im Falle einer vorzeitigen Abreise ist der Gesamtbetrag für die Dauer des Aufenthalts fällig.
- Angebote und Rabatte können nicht rückwirkend gewährt werden. Angebote und Rabatte sind nicht kombinierbar.
- Reservierungen für Gruppen können nicht über das Internet vorgenommen werden.
3. Places à la saison
- Jeder neue Bewohner muss alle nützlichen Unterlagen vorlegen, um seine Zahlungsfähigkeit und seinen Wohnsitz nachzuweisen (Auszug aus dem Betreibungsamt, Gehaltsbescheinigung, Wohnsitzbestätigung usw.). Nur die Lagerleitung ist zuständig, um einen Platz für die Saison zu vergeben.
- Die Zahlung des Stellplatzes muss spätestens bis zum 28. Februar erfolgen. Bei Nichtzahlung zu diesem Datum wird der Stellplatz zur Vermietung freigegeben. Die Kosten für das Bewegen des Wohnwagens und die Wiederherstellung des Stellplatzes gehen zu Lasten der Eigentümer.
- Jede zusätzliche Person, die über Nacht bleibt, muss sich an der Rezeption anmelden. Sie unterliegt dem Nächtigungstarif. Kinder (bis 25 Jahre) der Bewohner sind ohne Aufpreis zugelassen.
- Aufgrund der Gegebenheiten vor Ort kann der Wohnwagen nicht vor Ablauf der Frist (31. Oktober) bewegt werden, es sei denn, es wird ein Hebegerät auf Kosten des Mieters eingesetzt.
- Die Stellplätze sind persönlich und nicht übertragbar. Vermietung oder Untervermietung ist daher verboten.
- Es wird keine Ermäßigung für Camper gewährt, die ihren Stellplatz vorzeitig verlassen.
- Die Wohnwagen werden gemäß dem Lageplan des Campingplatzes aufgestellt. Die Platzierung kann mit Zustimmung der Campingleitung geändert werden.
- Die Einrichtungen werden mindestens 50 cm von der Parzellengrenze entfernt aufgestellt.
- Der Zugang zu den Stromanschlüssen muss frei bleiben.
- Die Vorzelte dürfen weder die Länge noch die Höhe der Anlage überschreiten. Kein festes Vorzelt oder Vorzelt aus anderen Materialien als Stoff oder Kunststoffplane ist erlaubt. Schutzdächer auf dem Wohnwagen sind zulässig, dürfen jedoch auf jeder Seite der Anlage nicht mehr als 10 cm überstehen.
- Es ist verboten, Bäume, Sträucher und Blumen direkt in den Boden zu pflanzen.
- Die Parzellen, Wohnwagen und sonstigen Campinganlagen müssen von den Bewohnern in gutem Zustand gehalten werden. Andernfalls werden Verbesserungen verlangt, und wenn diese nicht erfolgen, werden die Arbeiten direkt vom Campingplatz durchgeführt und dem Bewohner in Rechnung gestellt.
- Die Parzellen, auf denen ein Traktor fahren kann, werden vom Betreiber gemäht. Die Feinarbeiten (Ränder, Zwischenräume zwischen den Wohnwagen usw.) werden von den Bewohnern gepflegt.
- Die Wohnwagen müssen jederzeit beweglich sein.
- Der Kauf eines Wohnwagens gewährt keinesfalls Anspruch auf die Zuteilung einer Parzelle. Bei Verfügbarkeit kann eine Parzelle von der Campingplatzleitung zugewiesen werden.
- Ein Vertrag für die Saisonplatz wird im September verschickt. Er muss nach Erhalt zurückgeschickt werden, andernfalls wird die Parzelle vermietet.
- Die Wohnwagen werden für den Winterschlaf umgestellt (Zeitraum vom 31. Oktober bis 1. April). Es dürfen keine Gegenstände oder Materialien auf dem Campingplatz zurückgelassen werden.
4. Parking
- Die Parkplätze für Autos befinden sich 300 m vom Campingplatz entfernt.
- Fahrzeuge sind auf dem Campingplatz nur während des Be- oder Entladens erlaubt (maximal 30 Minuten).
- Das Parken auf den Wegen und Parzellen des Campingplatzes (Saison- und Durchgangsplätze) ist verboten.
- Es ist verboten, sein Auto oder ein anderes Fahrzeug an den Ladestationen des Campingplatzes aufzuladen. Eine Gebühr von 200 Franken wird bei Zuwiderhandlungen erhoben.
5. Abfälle
- Haushaltsabfälle werden in gebührenpflichtigen Müllsäcken (NEVA) gesammelt und in die dafür vorgesehenen Container gebracht.
- Glas, PET, Papier, Karton, Aluminium, Grünabfälle und andere recycelbare Abfälle werden in die dafür vorgesehenen Container geworfen.
- Es ist verboten, alle anderen Abfälle im Camp zu entsorgen (Bodenbeläge, Schrott, Haushaltsgeräte usw.). Diese werden von den Campern selbst mitgenommen.
- Durchreisende Camper erhalten an der Rezeption eine Mülltüte (17l). Weitere Säcke sind an der Campingrezeption oder in den anderen zugelassenen Geschäften zu kaufen.
- Zuwiderhandelnde müssen eine zusätzliche Steuer von 100 Franken zahlen. Wiederholungstäter werden der Polizei gemeldet.
6. Andere Vorschriften
- Von 23:00 bis 08:00 Uhr sind die Camper verpflichtet, die Ruhe und den Frieden der anderen zu respektieren.
- Der Fahrzeugverkehr ist von 22:00 bis 08:00 Uhr verboten. Die Höchstgeschwindigkeit für motorisierte Fahrzeuge auf dem Campingplatz beträgt 10 km/h. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Campingplatz ist verboten.
- Die Camper sind verpflichtet, die sanitären Einrichtungen, ihr Grundstück sowie die Umgebung von Zelten und Wohnwagen stets sauber zu halten.
- Da die Post nicht zugestellt wird, wenden sich die Camper bitte an die Rezeption.
- Offene Feuer sind verboten.
- Wasser ist eine wertvolle Ressource; die Camper werden gebeten, keinen übermäßigen Verbrauch zu betreiben.
- Auf dem Campingplatz ist jeglicher Handel oder Ausstellung von Waren, gleich welcher Art, streng verboten.
- Die Campingleitung übernimmt keine Verantwortung für verlorene oder gestohlene Gegenstände.
- Camper müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, und die Gasinstallation muss von einem Fachmann geprüft werden. Eine Bescheinigung oder Kopie des Vertrags kann jederzeit von der Campingleitung verlangt werden.
- Schäden, die durch Naturkräfte oder Feuer verursacht werden, werden nicht von der Campingverwaltung übernommen, sondern durch die persönlichen Versicherungen der Camper gedeckt.
- Der Direktor und die Mitarbeiter der für die Verwaltung des Campingplatzes zuständigen Gesellschaft (die oben genannte Campingplatzleitung) haben das Recht, jederzeit Kontrollen bezüglich der Anmeldung im Camp, des Zustands der Einrichtungen, des Stellplatzes und der allgemeinen Ordnung durchzuführen. Darüber hinaus werden die Camper den Anweisungen dieser Personen Folge leisten.
- Diese Vorschriften werden jedem durchreisenden Camper und für die Saison übergeben. Sie werden befolgt.
Im Streitfall ist der Gerichtsstand der Ort des Campingplatzes, also Cortaillod.
Jede Person, die gegen diese Vorschriften verstößt, kann des Camps verwiesen werden.
Diese Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und hebt an diesem Datum alle bisherigen Vorschriften auf.
Cortaillod, den 29. November 2025
Association de développement de Cortaillod